Kfz Gutachter & Sachverständigenbüro Bernd Zimmermann

Ihr unabhängiger Kfz Gutachter & Sachverständiger

Mit uns sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite!

In der Regel braucht man einen Kfz-Sachverständigen nur sehr selten. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Bedarfsfall einen qualifizierten Partner an seiner Seite zu haben.


Seit 1990 sind wir als Schadengutachter ausschließlich für den Geschädigten tätig.


→ Unser Leistungsspektrum.
 

 

Was Sie bei einem Unfall wissen sollten

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden nachzuweisen. Sachverständige und Rechtsanwaltskosten sind vom Schädiger zu tragen (§ 249 BGB). Machen Sie also von Ihrem Recht Gebrauch und beauftragen Sie sofort nach dem Schadenfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung Ihres Schadengutachtens.

 

Vorsicht: Oft heisst es, der Versicherung genüge zur Schadenregulierung ein Kostenvoranschlag. Dieser jedoch hat keinerlei Beweiskraft. Er enthält keine Aussagen über die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Ab einem Schaden von 1000,- Euro sind die Kosten für ein Gutachten erstattungsfähig.

 

Vertrauen Sie sich im Falle eines Unfalls unter keinen Umständen der Versicherung des Unfallgegners an! Nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt Ihre Interessen und sorgt dafür, dass Sie entsprechend entschädigt werden.

 

 

Sicherungs­abtretung

Wenn wir Sie im Schadensfall unterstützen sollen, benötigen Sie eine Sicherungsabtretung, die Sie hier herunterladen können.
 

 

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